Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00€ monatlich in Anspruch nehmen.
Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar. Danach verfällt er.
Gerne helfen wir Ihnen, wir beraten Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten die wir im Angebot haben. Sie haben Fragen zu den Kosten oder zu unserem Service? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Für die feste Unterbringung erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Kai Krieger, Leitung Seniorenschlösschen Am Rhinufer