Entlastungsbetrag


Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00€ monatlich in Anspruch nehmen.
Nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der Restanspruch bis in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar. Danach verfällt er.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Das heißt für Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit folgenden Leistungen entstehen:
  • Aktualisierung der Medikamentenpläne
  • Bestellung von Rezepten
  • Lieferung der Medikamente durch eine Apotheke
Weitere Infos zur häuslichen Krankenpflege.

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Gerne helfen wir Ihnen, wir beraten Sie und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten die wir im Angebot haben. Sie haben Fragen zu den Kosten oder zu unserem Service? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Für die feste Unterbringung erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Kai Krieger, Leitung Seniorenschlösschen Am Rhinufer

Seniorenschlösschen "Am Rhinufer", Schloßstraße 1, 16827 Alt Ruppin

03391 771047

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info(at)seniorenschloesschen-rhinufer.de